Kostenlose Rechtsberatung von Studierenden mit Volljuristinnen.
Unsere Empfehlungen für Anwält*innen
Wir empfehlen immer, spezialisierte anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, insbesondere wenn Kapazitäten, finanzielle Ressourcen oder eine Rechtsschutzversicherung vorhanden sind.
Wir arbeiten eng mit einem Netzwerk engagierter Anwält*innen zusammen, die unsere Werte teilen und sich mit Herzblut für Gerechtigkeit und Gleichberechtigung einsetzen. Diese Anwält*innen bieten Unterstützung in verschiedenen Rechtsgebieten wie sexualisierte Gewalt, Diskriminierung, Familienrecht und vielen weiteren Themen.
Nachfolgend findest du eine Liste der Anwält*innen, mit denen wir zusammenarbeiten:
Marlene Praschak
Rechtsanwältin für Straf- und Familienrecht
Marlene Praschak (sie/ihr) ist Rechtsanwältin für Straf- und Familienrecht. Ihre Kanzlei hat eine emanzipatorische Ausrichtung und sie berät vor allem FLINTA* und queere Menschen in strafrechtlichen und familienrechtlichen Fragen. Sie berät zu allen Themen des Familienrechts, wie etwa Sorge- und Umgangsrecht, Unterhaltsrecht und alle Fragen zu Trennung- und Scheidung, sowie dem Gewaltschutz. Im Strafrecht verteidigt sie und vertritt Mandant*innen im Rahmen der Nebenklage.
Juli Heinicke
Rechtsanwältin im Verwaltungs- und Familienrecht
Juli Heinicke (sie/ihr) ist Rechtsanwältin und berät insbesondere FLINTA* und queere Menschen deutschlandweit im Familien- und Verwaltungsrechts, die auf diesen Gebieten einen besonderen Beratungsbedarf haben. Ihre Kanzlei befindet sich in Berlin.
Lia Lächler
Rechtsanwältin im Familienrecht
Lia Lächler ist Rechtsanwältin im Familienrecht. Sie berät im Sorge- und Umgangsrecht, Unterhaltsrecht sowie bei allen Fragen in Zusammenhang mit Scheidungen. Zudem vertritt sie Mandant*innen im Rahmen der Nebenklage bei häuslicher und sexualisierter Gewalt.
Elisabeth Lutz
Rechtsanwältin im Familienrecht und Migrationsrecht
Elisabeth Lutz ist Rechtsanwältin. Im Familienrecht vertritt sie MandantInnen bei Scheidungen, Sorgerechts- und Unterhaltsfragen, bei der Regelung von Eheverträgen oder Vermögensaufteilung. Im Migrationsrecht berät sie bei Aufenthaltsgenehmigungen, Asylverfahren, Einbürgerungen und Abschiebungsschutz.