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Upskirting ist kein Kavaliersdelikt - es ist strafbar!

  • info593990
  • 16. Feb.
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 13. März

Upskirting ist eine Form sexualisierter Gewalt und in Deutschland strafbar. Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Maßnahmen, die Betroffene nutzen können.


Was ist Upskirting? Upskirting ist das ungewollte Fotografieren von Personen unter deren Rock (ähnlich: Downblousing, also das heimliche Fotografieren in den Ausschnitt einer Person). Täter:innen erregen sich dabei sexuell an dem Nervenkitzel des heimlichen Aufnehmens. Dies stellt einen Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht aufgrund des Rechts am eigenen Bild der Person dar, Art. 1 und Art. 2 GG.


Rechtslage: Seit dem 01.01.2021 stellt § 184k StGB eine gesetzliche Grundlage des Sexualstrafrechts dar, wonach das Upskirting und Downblousing unter Strafe gestellt wird. Danach macht sich strafbar, wer Bildaufnahmen von den Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust oder der diese Körperteile bedeckenden Unterwäsche einer anderen Person unbefugt herstellt oder überträgt (§ 184k StGB Abs. 1 Nr. 1 StGB). Ebenso strafbar ist das Gebrauchen (auch Speicherung/ Archivierung) einer solchen Aufnahme, das Zugänglichmachen an eine dritte Personen (§ 184k Abs. 1 Nr. 2 StGB) sowie das wissentlich unbefugte Zugänglichmachen an dritte Personen (§ 184k Abs. 1 Nr. 3 StGB). Es drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.


So kannst du dich wehren:

  • Bei akuter Gefahr: Polizei rufen (110), auf sich aufmerksam machen und laut um Hilfe rufen 

  • Idealerweise Täter:innenmerkmale einprägen 

  • Strafantrag stellen (§§ 184k Abs. 2, 77b StGB)

  • Anzeige erstatten


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Quellen für diesen Beitrag









 
 
 

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