rechtliche Möglichkeiten nach sexualisierter Gewalt
- info593990
- 9. Dez. 2025
- 3 Min. Lesezeit
Du bestimmst den Weg: Rechtliche Möglichkeiten nach sexualisierter Gewalt
In dieser Broschüre erhältst du einen Überblick über rechtliche Schritte, die du nach einem sexuellen Übergriff gehen kannst. Wichtig ist: Du entscheidest selbst, ob und wann du diese Schritte wählst. Dein Wohlbefinden steht dabei immer an erster Stelle. Am Ende findest du außerdem Hinweise zu Awareness- und Beratungsstellen, die dich unabhängig von deinem gewählten Weg unterstützen können.
Vertrauliche Spurensicherung (VSS)
Die vertrauliche Spurensicherung, früher „anonyme Spurensicherung“ genannt, ermöglicht es dir, Beweismittel zu sichern, ohne sofort Anzeige erstatten zu müssen.
Eine Untersuchung kann direkt nach einer Tat erfolgen, in der Regel ist sie bis zu vier Tage danach sinnvoll. Je schneller die Spurensicherung erfolgt, desto aussagekräftiger sind die Ergebnisse.
Dafür werden DNA- und Tatspuren, zum Beispiel Sperma, Verletzungen oder Haare, dokumentiert. Während der Untersuchung kannst du eine Begleitperson dabei haben. Die Spuren können bis zu zehn Jahre aufbewahrt werden.
Die VSS ist anonym und kostenlos. Alle Ärzt:innen und Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht.
Die Angebote unterscheiden sich je nach Bundesland; genaue Adressen findest du:
2. Rechtliche und organisatorische Unterstützung
Spezialisierte Anwält:innen können dich in allen rechtlichen Fragen beraten, dir helfen deine Rechte zu kennen und zu wahren, und dich zur Polizei begleiten sowie während deiner Aussage unterstützen. Auch in allen weiteren rechtlichen Schritten stehen sie beratend und schützend an deiner Seite.
Bei der FeministLawClinic bekommst du kostenlos organisatorische Unterstützung. Manchmal sind auch kostenlose Erstgespräche möglich, zum Beispiel über Organisationen wie den Weißen Ring, der kostenlose Beratungsscheine ausstellt.
Weitere Informationen und eine aktuelle Liste feministischer Anwält:innen und unserer Beratung findest du auf unserer Website unter: feministlawclinic.de
3. Anzeige und Aussage bei der Polizei
Ob und wann du Anzeige erstattest, entscheidest du selbst. In vielen Bundesländern kannst du eine Anzeige online erstatten, alternativ jederzeit bei jeder Polizeidienststelle. Du hast das Recht, eine Begleitperson mitzunehmen. Wir empfehlen, die Aussage in Begleitung einer Anwält:in zu machen, sie ist deine Unterstützung vor Ort und vertritt deine Interessen.
Es ist ratsam, möglichst wenige Personen über die Tat zu informieren, damit deine Aussage nicht als beeinflusst gilt. Sobald du einer offiziellen Stelle von der Tat berichtest, nimmt die Staatsanwaltschaft automatisch Ermittlungen auf. Dieser Prozess kann danach nicht mehr gestoppt werden.
4. Ablauf eines Gerichtsverfahrens
Nachdem du Anzeige erstattet hast, leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. Dabei werden du, mögliche Zeug:innen und die beschuldigte Person befragt. Liegt ein ausreichender Anfangsverdacht vor, wird die Klage zugelassen und das Hauptverfahren vor Gericht beginnt.
Die Dauer eines Verfahrens kann stark variieren. Sie reicht von etwa sechs Monaten bis zu mehreren Jahren und hängt von Faktoren wie der Auslastung der Behörden, organisatorischen Prioritäten und der Komplexität des Falls ab.
Häufige Fragen
Ist eine Verurteilung möglich, wenn niemand direkt dabei war? Ja. Zeug:innen müssen nicht zwingend die Tat selbst gesehen haben. Auch Personen, denen du von der Tat erzählst, können vor Gericht aussagen. Beweismittel können vielfältig sein, beispielsweise Chats oder DNA-Spuren. Ob und wie sie vor Gericht verwertet werden, hängt von der konkreten Beweislage ab.
Kostet eine Anzeige etwas?
Eine Anzeige bei der Polizei ist kostenlos.
Kostet ein Gerichtsverfahren etwas?
Grundsätzlich müssen Betroffene die Kosten für das Verfahren nicht tragen. Bei einer Verurteilung übernimmt die verurteilte Person die Kosten, bei einem Freispruch der Staat. Ausnahmefälle bestehen nur bei leichtfertigen oder vorsätzlichen falschen Angaben. Eigene Anwält:innen können Kosten verursachen, die jedoch häufig über Prozesskostenhilfe übernommen werden können.
Was passiert während meiner Aussage?
Du schilderst, was geschehen ist, danach können Richter:in, Staatsanwält:in, Verteidigung und gegebenenfalls dein:e Anwält:in Fragen stellen.
Muss ich der Person, die mir die Tat zugefügt hat, gegenübertreten?
Normalerweise ist die angeklagte Person im Saal. Es ist jedoch möglich, die Aussage aus einem anderen Raum per Video zu leisten.
Bin ich während des Verfahrens geschützt?
Es können Schutzmaßnahmen beantragt werden, zum Beispiel Annäherungs- oder Kontaktverbote, Ausschluss der Öffentlichkeit oder Zeug:innenschutz.
Muss ich alles mehrmals erzählen?
Oft wird die Geschichte mehrfach geschildert, zum Beispiel bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Unterstützung bieten psychosoziale Prozessbegleitung oder eine Nebenklagevertretung, die helfen, dich vorzubereiten und zu entlasten.
Muss ich im Gerichtssaal aussagen?
In der Regel ja, da deine Aussage ein zentrales Beweismittel ist. Häufig wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen, um Schutz zu gewährleisten. Alternativ kann beantragt werden, per Video aus einem anderen Raum befragt zu werden. Gewalt kann jede*n treffen. Die Verantwortung dafür tragen allein die Täter*innen. Wenn du Gewalt erlebt hast, gibt es Hilfe für dich.

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