In der digitalen Welt von heute ist es einfach, Bilder mit einem Klick zu verschicken. Doch was viele nicht wissen oder ignorieren: Das ungefragte Verschicken von intimen Fotos – egal ob D*ckpics, Vulva-Pics oder andere explizite Inhalte – ist nicht nur unangenehm, sondern eine Form von sexualisierter Gewalt und in Deutschland strafbar.
Warum ist das strafbar? Das Verschicken solcher Bilder ohne Einverständnis der empfangenden Person erfüllt den Tatbestand der Verbreitung pornografischer Schriften (§ 184 StGB). Damit macht sich der Absender strafbar und riskiert bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Es ist ein klares Signal des Gesetzgebers, dass solche Grenzüberschreitungen nicht toleriert werden.
Bei minderjährigen Empfänger:innen ist die Rechtslage noch strenger: Hier spielt das Einverständnis keine Rolle. Der Schutz von Minderjährigen hat in diesem Kontext höchste Priorität, und das Verschicken expliziter Inhalte an sie wird in jedem Fall als Straftat behandelt.
Was können Betroffene tun? Betroffene von bildbasierter sexualisierter Gewalt haben Rechte und müssen diese Übergriffe nicht hinnehmen. Willst du eine Anzeige erstatten? Wir unterstützen dich sicher und helfen dir durch den gesamten Prozess, von der Beweissicherung bis hin zur Anzeige. Schreib uns einfach über unsere Website, Instagram oder per E-Mail.
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