Studien zufolge haben in Deutschland 24% aller Frauen und 4% aller Männer Stalking erfahren. Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Maßnahmen und Schutzmöglichkeiten, die Betroffene nutzen können.
Was ist Stalking? Stalking bedeutet das wiederholte Verfolgen, Bedrohen, Nachstellen oder penetrante Belästigen einer Person und hat vielfältige Erscheinungsformen.
Rechtslage
Strafrechtlich: Einer anderen Person nachzustellen bzw. sie zu stalken, fällt unter den Tatbestand des § 238 Strafgesetzbuch (StGB) und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Stalking-Handlungen können auch unter andere Straftatbestände fallen, wie z.B. Beleidigung (§ 185 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB) oder Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB). Wir helfen dir eine Anzeige zu erstatten.
Zivilrechtlich: Bei einer Verletzung von Körper und Gesundheit (z.B. bei Stressreaktionen, Schlafstörungen oder Angstzuständen) oder des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann ein Anspruch aus § 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) begründet sein. Aus den oben genannten Straftatbeständen kann sich i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB ein Anspruch ergeben (z.B. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 238 StGB).
Zudem kann eine Unterlassungsaufforderung gestellt werden, mit der der/die Täter*in außergerichtlich dazu aufgefordert wird, eine schriftliche Unterlassungserklärung abzugeben. Darin verpflichtet er/sie sich dazu, künftig die angegebenen Handlungen zu unterlassen. Mit einer Unterlassungsklage kann die gerichtliche Entscheidung beantragt werden, dass zukünftige Beeinträchtigungen zu unterlassen sind, §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB.
Betroffene haben nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) die Möglichkeit, bei Fällen von Gewalt und Nachstellungen gerichtliche Schutzanordnungen - z.B. Kontakt- und Näherungsverbote - zu beantragen, § 1 Abs. 2 Nr. 2 b) i.V.m. § 1 Abs. 1 GewSchG.
Sonstige Schutzmöglichkeiten: Nach § 12 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist der/die Arbeitgeber*in verpflichtet, seine/ihre Mitarbeiter*innen präventiv sowie im konkreten Einzelfall vor Belästigungen und Benachteiligungen zu schützen.
Mit Hilfe einer Auskunftssperre kann erreicht werden, dass die Meldeadresse nicht an private Personen weitergegeben wird. Sie kann bei der Meldestelle beim zuständigen Bürgeramt beantragt werden. Diese darf dann Auskünfte an Privatpersonen nur erteilen, wenn eine Gefahr ausgeschlossen werden kann. Um zu verhindern, dass die Behörde des früheren Wohnsitzes oder des Nebenwohnsitzes die Adresse weitergibt, sollte dort ebenfalls einen Antrag gestellt werden.
Fazit: Wehre dich gegen Stalking! Die rechtlichen Möglichkeiten sind vielfältig und können dazu beitragen, deine Sicherheit zu gewährleisten. Du willst Anzeige erstatten? Wir unterstützen dich sicher und helfen dir durch den gesamten Prozess. Schreib uns einfach über unsere Website, Instagram oder per E-Mail. Es ist wichtig, alle Stalking-Vorfälle chronologisch und lückenlos mit Datum, Uhrzeit und Kommunikationsmittel zu dokumentieren. Die “NO STALK App” des WEISSEN RINGS unterstützt dich dabei.
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Quellen für diesen Beitrag
https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/infothek/stalking/merkmale-und-tatsachen.html#:~:text=Studien%20zufolge%20sind%20in%20Deutschland,allen%20sozialen%20Schichten%20und%20Altersgruppen.
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