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Heimlich gefilmt werden – und niemand tut was?

  • info593990
  • 28. Apr.
  • 1 Min. Lesezeit

Was wie ein klarer Übergriff klingt, ist in Deutschland oft nicht strafbar. Für Betroffene ist das ein massiver Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht – oft mit sexualisiertem Hintergrund.


Was bedeutet es, heimlich gefilmt zu werden? Wenn jemand gegen das Einverständnis von einer anderen Person Videoaufnahmen macht. Täter*innen werden oft als “Voyeur” bezeichnet. Ein "Voyeur" ist eine Person, die andere heimlich beobachtet – oft mit sexuellen Absichten und ohne ihr Wissen oder ihre Zustimmung. 


Hiervon abzugrenzen sind Upskirting und Downblousing (dazu gibt es einen separaten Blogbeitrag).


Die Rechtslage: Das heimliche Filmen einer Person in der Öffentlichkeit ist nach § 184k Strafgesetzbuch (StGB) nur dann strafbar, wenn nackte Haut oder Unterwäsche zu sehen ist. § 201a StGB greift nur, wenn Aufnahmen heimlich und ohne Einverständnis in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum aufgenommen wurden. Der bloße Voyeurismus in Form des „Spannens" ist von keinem Straftatbestand erfasst.


Queerfeministischer Blick: Das heimliche Filmen kann eine Form von sexualisierter Gewalt sein. Hiervon betroffen sind vorallem Frauen und queere Personen*. Bisher sind aufgrund mangelnder Strafbarkeit keine empirischen Zahlen vorhanden.


Wie kannst du dich wehren? Wenn die Aufnahme nicht gelöscht wurde, kannst du dagegen juristisch vorgehen. Wenn sie veröffentlicht oder verbreitet wurde, sind zivilrechtliche Forderungen in Form von Unterlassungs-, Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen möglich, da eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt.


Fazit: Diese Gesetzeslücke muss geschlossen werden! Sexualisierte Gewalt darf nicht straffrei bleiben. Der Tatbestand des § 184k StGB muss erweitert werden: heimliches, sexuell motiviertes Filmen muss strafbar sein. Deshalb: Unterschreibt mit uns die Petition von @yannigentsch und @innn.it

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Quellen für diesen Beitrag










 
 
 

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