Gender Pay Gap: Warum Frauen immer noch weniger verdienen
- info593990
- 2. Sept.
- 2 Min. Lesezeit
Für viele ist es nur ein Mythos, für andere eine unbequeme Wahrheit: Frauen verdienen in Deutschland durchschnittlich 16% weniger als Männer. Eine Lohnlücke, bekannt als Gender Pay Gap, besteht auch bei gleicher Qualifikation und Berufserfahrung. Doch woran liegt das, welche Rechte hast du – und wie kannst du dich dagegen wehren?
Was ist der Gender Pay Gap?
Der Gender Pay Gap beschreibt die Einkommenslücke zwischen Frauen und Männern. Dabei wird zwischen dem unbereinigten und dem bereinigten Gender Pay Gap unterschieden:
Unbereinigter Gender Pay Gap (ca. 16 %): Diese Zahl berücksichtigt alle Beschäftigten unabhängig von Beruf, Arbeitszeiten oder Karrierestufen. Frauen arbeiten häufiger in schlechter bezahlten Branchen, übernehmen öfter unbezahlte Care-Arbeit (z. B. Kindererziehung) und arbeiten vermehrt in Teilzeit – all das beeinflusst das Einkommen.
Bereinigter Gender Pay Gap (ca. 6 %): Hier werden Faktoren wie Berufswahl, Qualifikation und Position berücksichtigt. Trotzdem bleibt eine Lohnlücke bestehen – und zeigt, dass Frauen selbst bei gleicher Arbeit und Qualifikation oft schlechter bezahlt werden.
Wir kritisieren, dass bisher noch keine Statistiken zum Gender Pay Gap für FLINTA* Personen vorliegen.
Equal Pay Day: Aktionstag für Entgeltgleichheit
Der Equal Pay Day markiert symbolisch den Tag, bis zu dem Frauen rechnerisch „umsonst“ arbeiten, während Männer seit dem 1. Januar bezahlt werden. Im Jahr 2025 fällt dieser Tag in Deutschland auf den 7. März.
Seit 2008 wird der Equal Pay Day in Deutschland jährlich mit Aktionen, Vorträgen und Workshops begleitet. Eine Übersicht dazu findest du auf www.equalpayday.de.
Deine Rechte: Was kannst du gegen Lohnungleichheit tun?
1. Das Recht auf Auskunft
Das Entgelttransparenzgesetz, welches 2017 in Kraft getreten ist, gibt Beschäftigten in Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitenden das Recht, Gehaltsinformationen direkt bei ihrem Arbeitgeber oder der Personalabteilung zu erfragen. Falls es einen Betriebsrat gibt, kann der Antrag auch über ihn gestellt werden. Arbeitgeber:innen müssen auf Anfrage die durchschnittliche Entgelthöhe für Männer und Frauen in vergleichbaren Positionen offenlegen.
Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden sind sogar verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob es eine Lohnlücke gibt.
2. Rechtliche Schritte: Klagen gegen Lohndiskriminierung
Falls du vermutest, dass du aufgrund deines Geschlechts weniger verdienst, kannst du dich rechtlich wehren. Grundlage für eine Klage bieten:
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das Entgelttransparenzgesetz
Eine Klage kann beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Wichtig: Du musst belegen können, dass die Lohnungleichheit auf das Geschlecht zurückzuführen ist. Unterstützung erhältst du durch Gewerkschaften, Antidiskriminierungsstellen oder Fachanwält:innen für Arbeitsrecht.
3. Beratungsstellen und Unterstützung
Falls du unsicher bist, ob du benachteiligt wirst oder wie du vorgehen kannst, helfen verschiedene Anlaufstellen:
Gewerkschaften wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), IG Metall, ver.di – sie bieten Unterstützung bei Gehaltsverhandlungen und Klagen.
Frauenberatungsstellen in vielen Städten beraten zu Lohndiskriminierung und Arbeitsrecht.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) bietet rechtliche Beratung und kann als Mediatorin zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen agieren.
Fazit: Gleiche Arbeit verdient gleichen Lohn!
Die geschlechtsspezifische Lohnlücke ist kein Mythos, sondern Realität. Doch du hast Rechte und Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Informiere dich, tausche dich aus und nutze deine rechtlichen Mittel – für eine faire Bezahlung für alle!

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