Sexualisierte Gewalt - Dein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung
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- 2. Sept.
- 1 Min. Lesezeit
Ob sexuelle Anspielung, obszöne Worte und Gesten, aufdringliche Blicke oder das Zeigen oder Zusenden sexueller Inhalte: Sexualisierte Gewalt umschließt jede Form unerwünschter sexueller Kommunikation.
Was ist Sexualisierte Gewalt? Sexualisierte Gewalt ist ein Oberbegriff für ungewollte Einwirkungen auf die sexuelle Selbstbestimmung. Diese Form von Gewalt wertet Menschen durch sexuelle Handlungen oder Kommunikation gezielt ab, demütigt und erniedrigt sie.
Rechtslage: Sexualisierte Gewalt ist kein eigener Straftatbestand und hat kein eigenständiges Gesetz, kann jedoch im Strafgesetzbuch mehrere Tatbestände erfüllen, beispielsweise die Tatbestände des § 177 StGB, der den sexuellen Übergriff, die sexuelle Nötigung und die Vergewaltigung unter Strafe stellt, sowie § 184i StGB bei einer sexuellen Belästigung.
Was kannst du unmittelbar nach einem Übergriff tun?
Spurensicherung/ ärztliche Dokumentation von Verletzungen (Es besteht die Möglichkeit der anonymen Spurensicherung)
In akuter Gefahrensituation: Polizei rufen (110)
Weitere Hilfseinrichtungen und Beratungsstellen
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (116 016)
Hilfetelefon „Gewalt an Männern“ (0800 12399000)
Frauenhäuser in deiner Nähe (s. bundesweite Übersicht Frauenhauskoordinierung e.V.)
Rubicon e.V. für LGBTQ+
Frauen und Mädchen mit Behinderungen vor Gewalt schützen (Weibernetz e.V.)
Rechtliche Möglichkeiten: Du kannst ein Strafverfahren und/oder Zivilverfahren einleiten. Während des Strafverfahrens besteht die Möglichkeit einer psychosozialen Betreuung nach §§ 406g, 397 StPO. Im Rahmen eines Zivilverfahrens kannst du Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen.
Fazit: Betroffene von sexualisierter Gewalt haben Rechte und müssen diese Übergriffe nicht hinnehmen. Du willst Anzeige erstatten? Wir unterstützen dich sicher und helfen dir durch den gesamten Prozess. Schreib uns einfach über unsere Website, Instagram oder per E-Mail.
Quellen für diesen Beitrag
NStZ 2020, 578, Hoven: Das neue Sexualstrafrecht – Ein erster Überblick
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