K.O.-Tropfen
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- 24. Apr.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 25. Apr.
K.O.-Tropfen versetzen Betroffene (meist Frauen und Mädchen) in Willen- und Wehrlosigkeit. Ein Zustand, der oft für Missbrauch oder Raub ausgenutzt wird. Das besonders Tückische an K.O.-Tropfen ist, dass sie meist farb-, geruchs- und geschmacksneutral sind. Das heißt, man kann sie nicht sehen, riechen oder schmecken.
Was sind K.O. -? Unter den Begriff K.O.-Tropfen fallen verschiedene schnell betäubende Drogen und Substanzen, z.B. Gammahydroxybuttersäure (GHB) oder Gamma-Butyrolacton (GBL). K.O. steht für „Knock out“. Betroffene verlieren meist die Kontrolle über ihren Körper und können sich später nicht mehr daran erinnern.
Wie ist die Rechtslage? GHB fällt unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und der Besitz, Kauf und das Inverkehrbringen ist grundsätzlich verboten. GBL hingegen ist in Deutschland legal erhältlich, der bloße Besitz ist also nicht strafbar. Eine Strafbarkeit kann sich aus § 95 des Arzneimittelgesetzes (AMG) ergeben.
Die Verabreichung von K.O.-Tropfen stellt eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 Strafgesetzbuch (StGB)) oder eine Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) dar. Die Verabreichung von K.O.-Tropfen zur Begehung eines Sexualdelikts ist nach § 177 Abs. 7 Nr. 2 StGB strafbar, zur Begehung eines Raubes nach § 250 Abs. 1 Nr. 1b) StGB. Laut BGH stellt das heimliche Verabreichen eine Gewaltanwendung nach § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB dar. Die Qualifikation (§ 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB) ist nicht erfüllt, weil K.O. Tropfen kein gefährliches Werkzeug darstellen, weder für sich allein genommen noch bei Verabreichung in einem Getränk (Beschluss vom 08.10.2024 - 5 StR 382/24).
Wie wirken K.O.-Tropfen? Das ist abhängig von der Dosis und der verabreichten Substanz. Folgende Symptome und Nebenwirkungen sind beispielsweise denkbar und können etwa 10-20 Minuten nach der Einnahme eintreten: Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, Atemnot, Benommenheit, Wahrnemungsschwierigkeiten, Willenlosigkeit, Kontrollverlust, Bewusstlosigkeit, Erinnerungslücken.
Für einige Menschen haben K.O.-Tropfen einen leicht seifigen Geschmack. Sollte dein Getränk nach Seife schmecken, schüttest du es am besten weg.
Was tun bei einem Verdacht?
Eine Überdosierung von K.O.-Tropfen kann tödlich sein. Die Wirkung ist in Verbindung mit Alkohol, anderen Drogen, bestimmten Medikamenten oder Vorerkrankungen besonders gefährlich. Deshalb: Rettungsdienst anrufen (112) oder Notaufnahme besuchen.
Lass Dich beim Verdacht auf K.O.-Tropfen von einer Vertrauensperson abholen/ begleiten
Sollten Erste-Hilfe- oder Awareness-Personen auf der Veranstaltung sein, frage nach einem GHB-Schnelltest
Suche eine Beratungsstelle auf
Anzeige bei der Polizei erstatten
Medizinische Versorgung: Besteht der Verdacht, dass K.O.-Tropfen verabreicht wurden, sollte dies möglichst schnell untersucht werden, da der Körper diese innerhalb weniger Stunden abbaut. Für eine potenzielle Anzeige ist es daher wichtig, möglichst umgehend Blut- und/ oder Urinproben zu nehmen. GHB kann nach der Einnahme bis zu 6-8 Stunden im Blut und im Urin bis zu 12 Stunden nachweisbar sein.
Wenn man vor der Blut-/ Urinabnahme eine Anzeige bei der Polizei erstattet hat, ist diese kostenlos, wenn die Polizei die Vermutung des Einsatzes von K.o.-Tropfen für begründet hält
Ansonsten müssen die Kosten selbst getragen werden (ca. 200€)
Vertrauliche Spurensicherung und Verletzungsdokumentation
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Quellen für diesen Beitrag
https://psychiatrie-psychotherapie.charite.de/forschung/suchterkrankungen/ag_psychotrope_substanzen#:~:text=Psychotrope%20Substanzen%20sind%20Wirkstoffe%2C%20die,Cannabis%20und%20andere%20illegalisierte%20Substanzen.
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