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Dein Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch – Was du wissen musst!

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Aktualisiert: vor 2 Tagen

In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch laut § 218 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich strafbar. Doch es gibt wichtige Ausnahmen, die es Betroffenen ermöglichen, selbstbestimmt über ihren Körper zu entscheiden. In diesem Beitrag erfährst du alles Wesentliche rund um die rechtlichen Bedingungen und Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland.


1. Die Beratungsregelung – Strafloser Abbruch nach Beratung

Ein Schwangerschaftsabbruch bleibt straffrei, wenn die betroffene Person bestimmte Anforderungen der sogenannten Beratungsregelung erfüllt (§ 218a Absatz 1 StGB). Die Details dieser Regelung sehen wie folgt aus:

  • Pflicht zur Beratung: Vor einem Schwangerschaftsabbruch muss sich die Schwangere in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lassen. Diese Beratung muss mindestens drei Tage vor dem Eingriff erfolgen. Die Beratungsbescheinigung, die dort ausgestellt wird, ist der Ärztin oder dem Arzt vorzulegen, die den Abbruch durchführen.

  • Frist für den Abbruch: Der Eingriff muss innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis erfolgen, was medizinisch der 14. Schwangerschaftswoche nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung entspricht. Ein medikamentöser Abbruch ist bis zur 9. Schwangerschaftswoche möglich.


2. Strafloser Schwangerschaftsabbruch aufgrund besonderer Gründe (Indikationen)

Neben der Beratungsregelung gibt es auch Situationen, in denen ein Schwangerschaftsabbruch straffrei ist, wenn bestimmte rechtfertigende Gründe, sogenannte Indikationen, vorliegen:

  • Medizinische Indikation: Wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist oder das Risiko einer erheblichen körperlichen oder seelischen Gesundheitsbeeinträchtigung besteht, bleibt der Abbruch straffrei.

  • Kriminologische Indikation: Liegt eine Schwangerschaft infolge eines Sexualdelikts vor, etwa einer Vergewaltigung (§ 177 StGB), kann der Abbruch ebenfalls straffrei durchgeführt werden. Hierbei gilt eine Frist von zwölf Wochen nach der Empfängnis. Ein Beratungsschein ist in diesem Fall nicht notwendig, es sei denn, die Frist von 12 Wochen wird überschritten.

  • Spätabbruch: In besonders schweren Fällen, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist, ist ein sogenannter Spätabbruch bis zur 24. Schwangerschaftswoche möglich.


Wichtig: Wähle eine vertrauenswürdige Beratungsstelle

Es ist essentiell, sich in einer unterstützenden und nicht manipulativen Umgebung beraten zu lassen. Organisationen wie Pro Familia unter https://www.profamilia.de bieten neutrale und informative Beratungen an, während Organisationen wie Pro Femina für eine tendenziöse Beratung bekannt sind, die Betroffene unter Druck setzen kann, von einem Abbruch abzusehen (Nähere Infos in SZ: "Eher bedrängt als beraten" und in TAZ: "Falsche Hilfe für Frauen"). Wir empfehlen, sich gut zu informieren und eine Beratungseinrichtung zu wählen, die die Selbstbestimmung der Schwangeren respektiert.


Dein Recht, deine Entscheidung

Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine schwierige und sehr persönliche Entscheidung, die jede betroffene Person mit Respekt und ohne Druck treffen sollte. Es ist wichtig zu wissen, dass du Rechte hast und dass dir der Zugang zu medizinischen Informationen und unterstützender Beratung offensteht.


Hast du noch Fragen? Die Feminist Law Clinic steht dir zur Seite, um deine Rechte zu wahren und dich in schwierigen Situationen zu unterstützen.




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